Senioren-Union gegen Altersdiskriminierung
Die Senioren-Union beantragt auf dem Bundesparteitag der CDU, das Merkmal „Lebensalter“ in den Katalog des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) aufzunehmen. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein zentrales Anliegen des Grundgesetzes. In Art. 3 GG sind bereits mehrere Diskriminierungsmerkmale ausdrücklich aufgeführt, der Begriff „Lebensalter“ fehlt aber.
„Diskriminierung aufgrund des Alters ist aber sowohl in der Arbeitswelt als auch in vielen anderen Lebensbereichen ein reales Problem“, so der Kreisvorsitzende der Senioren-Union Dr. Wolfgang Kirsch.
Es gibt Schwierigkeiten beim Abschluss von Kreditverträgen und bei Versicherungen, beim Mieten von Fahrzeugen, mangelnde Barrierefreiheit oder nicht altersgerechte Gestaltung der Infrastruktur. Sogar gesetzlich ist geregelt, dass ein Mensch mit 70 Jahren als Schöffe „ungeeignet“ ist.
Ob die Vereinbarung eines Arzttermins oder die Bestellung einer Theater- oder Kinokarte. Ohne Internet werden die Menschen abgehängt: „In den nächsten Jahren ist es noch notwendig, neben den digitalen Angeboten auch analoge Zugänge zu Leistungen zu ermöglichen“, so Kirsch weiter. Das Mindeste ist eine digitale Assistenz, die bei Bedarf genutzt werden kann.
Wir brauchen ein deutliches Verbot der Altersdiskriminierung im Grundgesetz, damit unsere Verfassung allen Menschen unabhängig vom Alter gleiche Rechte garantiert!